Kunden von PETER SCHULZ mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz, können sich die deutsche Mehrwertsteuer wieder ausbezahlen lassen. Dazu muss man bei PETER SCHULZ ein Formular (Ausfuhrkassenzettel) ausfüllen, das an der Einreise in die Schweiz an der Grenze bestätigen lassen und dann zu uns zurückschicken (siehe Kontakt). Wir überweisen die Mehrwertsteuer des Einkaufes auf das Konto des Kunden. Das gilt selbstverständich nur für handelsübliche Mengen als Privatkunde.